Zündung von Pyrotechnik an Silvester
- Rote Kreise: In diesen Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 streng verboten, da hier besonders brandgefährdete Objekte und Anlagen geschützt werden müssen.
- Blaue Kreise: In diesen Zonen ist es untersagt, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit Knallwirkung zu zünden, um die Ruhe in besonders lärmempfindlichen Bereichen zu bewahren.
Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk
Unter die Kategorie F2 fallen in der Regel klassische Silvesterfeuerwerksartikel, die ausschließlich im Freien verwendet werden dürfen. Der Erwerb von Artikeln der Kategorie F2 ist für Personen ab 18 Jahren vom 28. bis 31. Dezember möglich. Diese dürfen dann in der Silvesternacht gezündet werden.
Für besondere Anlässe kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.