Brückenkopf Seebrücke Kellenhusen

Ein Blick auf die Arbeit der Gemeindevertretung: „Das muss jetzt entschieden werden!“

 

„Das muss jetzt mal entschieden werden“ - diese Erwartung würde in Kellenhusen, wie in anderen Gemeinden, schwerer erfüllt werden können, wenn es die Gemeindevertretung nicht gäbe.

Denn es erfordert in unserem Ort fast täglich Entscheidungen, um das Zusammenleben aller Bürger und Bürgerinnen funktionieren zu lassen:

 

·         Kriegt die Feuerwehr einen Zuschuss für das neue Fahrzeug?

·         Braucht sie ein neues Gerätehaus?

·         Haben wir genug Mitarbeiter*innen im Bauhof, die den Ort in Ordnung halten?

·         Wo dürfen Gewerbebetriebe entstehen, wo nur Wohnungen?

·         Wie hoch dürfen Gebäude in der Straße, wie dürfen Fassaden gestaltet sein?  

·         Wo soll nur Dauerwohnen erlaubt sein, wo Ferienwohnungen?

·         Wie hoch ist die Hunde-, Gewerbe- und Zweitwohnungssteuer?

 

Dies sind nur einige Beispiele für Fragen, mit denen sich die Gemeindevertretung beschäftigt– und die nach ausführlicher Beratung entschieden werden sollen.

Das geht nicht immer reibungslos, weil es oft unterschiedliche Meinungen gibt und weil manche Entscheidungen folgenschwer sind und deshalb gut bedacht sein sollen.

Wie funktioniert das, ohne dass die Mitglieder der Gemeindevertretung sich ständig in die Haare kriegen? Soviel vorweg: Bei uns in Kellenhusen funktioniert es ziemlich gut.

Die Gemeindevertretung ist bei uns, wie in allen kleinen Gemeinden, der Maschinenraum der Demokratie.

11 Frauen und Männer werden für 5 Jahre von allen Kellenhusenern und Kellenhusenerinnen gewählt.

Wie funktioniert eine solche Wahl?

 

Jeder EU – Bürger, der im Ort mit erstem Wohnsitz wohnt und mindestens 16 Jahre alt ist, kann wählen. Um selbst für die Gemeindevertretung zu kandidieren, muss man schon 18 Jahre alt sein.

Es können auch Einzelbewerber antreten, aber meistens kandidieren Gruppen und Parteien, die vorher mit ihren Mitgliedern eine Kandidatenliste aufstellen.

 

Das Wahlverfahren selbst ist etwas kompliziert und in einem Landesgesetz geregelt.

Es führt aber immer dazu, dass die kandidierenden Gruppen in dem Verhältnis, in dem ihre Kandidaten gemeinsam Stimmen bei der Wahl erhalten, in die Gemeindevertretung einziehen.

In Kellenhusen kann jede*r Wahlberechtigte bis zu 6 Personen auf dem Wahlzettel seine Stimme geben, diese können auch aus verschiedenen Wählergruppen kommen.

 

Seit der letzten Wahl im Jahr 2023 besteht unsere Gemeindevertretung aus

5 Mitgliedern der CDU

3 Mitgliedern der FWK – (Freie Wähler Kellenhusen)

3 Mitgliedern der SPD

In der ersten konstituierenden Sitzung wurde Stefan Schwardt einstimmig zum Bürgermeister gewählt.

 

Wie organisiert die Gemeindevertretung ihre Arbeit?

 

Das Grundprinzip, nach dem Gemeinden ihre Aufgaben erledigten, ist die kommunale Selbstverwaltung. Das heißt, sie können sehr viele Entscheidungen über die Gestaltung und das Zusammenleben des Ortes bestimmen. Dieses Recht steht sogar im Grundgesetz. Allerdings haben Rechtsbestimmungen vom Kreis, Land, Bund oder der EU natürlich Vorrang und müssen beachtet werden.

 

Unsere Gemeindevertretung hat zur Vorbereitung von Entscheidungen vier Ausschüsse gebildet.

 

Im Bau- und Umweltausschuss werden z.B. sehr viele Beratungen zu Bebauungsplänen durchgeführt, die für einzelner Ortsgebiete festlegen, was, wo, wie gebaut und genutzt werden darf, was an der Strandpromenade entstehen soll, wo Straßen repariert werden ...

 

Im Sozialausschuss werden Entscheidungen vorbereitet, die z.B. die Betretung unserer Kinder in unserer Kita betreffen, ob ein Seniorenbeirat gegründet wird, wie Vereine und Organisationen unterstützt werden können, wie das Zusammenleben der Bürger und Bürgerinnen gefördert werden kann ...

 

Der Finanzausschuss befasst sich vor allem mit der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans: Wie werden sich die Finanzen entwickeln, welche wichtigen Ausgaben stehen an, was können wir uns im nächsten Jahr leisten? Welche Einnahmen erwarten wir, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Grundsteuer ...?

 

 

Der Tourismusausschuss ist eine Besonderheit in vielen Orten, in denen der Tourismus den Ort stark prägt, so auch in Kellenhusen. Jährlich kommen etwa 93.042 Gäste in unseren Ort, um hier Urlaub zu machen. Das bedeutet für einen kleinen Ort mit 1.211 Einwohnern eine gewaltige Herausforderung.

 

Ein großer Teil der Arbeit für unsere Gäste ist deshalb auch organisatorisch in unseren Tourismus – Betrieb organisiert.  Der sorgt dafür, dass der Ort und der Strand aufgeräumt und einladend sind, kümmert sich um die Programme für die Gäste und vieles mehr. Aber auch hier gilt: Letztlich untersteht der Betrieb der Entscheidung über die Leitlinien seiner Arbeit der Gemeindevertretung.

 

An der Spitze der Gemeindevertretung selbst steht die Bürgermeisterin. Sie leitet die Sitzung und kann auch bestimmte Entscheidungen treffen, die ihr die Gemeindevertretung übertragen hat.

Jeder Ausschuss hat einen von der Gemeindevertretung gewählten Vorsitz, der dessen Sitzungen leitet und die Tagesordnung aufstellt. Einige Entscheidungen können in den Ausschüssen selbst getroffen werden, für andere erarbeitet er Empfehlungen für die Gemeindevertretung. Einzelheiten dazu sind in der Hauptsatzung geregelt.

 

Alle Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen sind ehrenamtlich tätig und erhalten Sitzungsgelder bzw. als Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterin eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe begrenzt der Innenminister, damit es nicht zu größeren Unterschieden zwischen den Gemeinden im Land kommt.

 

Es gibt aber auch Aufgaben, für die die Gemeinde zuständig ist, die sie aber nicht selbst erledigt, über deren Art der Ausführung die Gemeindevertretung aber mitbestimmen kann. Das betrifft vielfältige Aufgaben der allgemeinen Verwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, Mahnverfahren, Einzug von Gebühren und Steuern, Personalausweise, An- und Abmeldungen von Wohnsitzen. Sie werden gemeinsam wie in einem Amt in der Verwaltungsgemeinschaft in Grömitz erledigt, zu der auch Dame, Grube und Grömitz gehören.

 

Kompliziert? Ja, ein bisschen schon. Aber es funktioniert:  Die Bürger wählen ihre Vertreter, diese arbeiten für die Gemeinschaft 5 Jahre lang, bei Zufriedenheit werden sie wiedergewählt – wenn nicht, kommen andere.

 

In Kellenhusen funktioniert dieser kleine Maschinenraum der Demokratie jedenfalls recht gut. Übrigens: Zur Demokratie gehört auch, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in den „Maschinenraum“ hineinschauen darf. Deshalb sind die Sitzungen grundsätzlich öffentlich. Also: Wer Interesse hat, kann gerne den Beratungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse zuhören: Herzlich willkommen!

Download (Hauptsatzung)

Hauptsatzung.pdf (106,4 KiB)